Kosten
Die Kostenübernahme für eine Psychotherapie ist je nach Träger unterschiedlich. Ich informiere hier kurz über die häufigsten Möglichkeiten. Im Einzelfall unterstütze ich meine Patienten selbstverständlich soweit möglich bei Unsicherheiten, Nachfragen oder Beantragungen.
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Heilfürsorge von Bundeswehr und Bundespolizei
Für Soldaten und Soldatinnen wie auch für Bundespolizisten bestehen gute Vereinbarungen mit der Psychotherapiekammer. Der Weg in eine Psychotherapie ist für sie unkompliziert und schnell.
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Private Krankenversicherungen; Beihilfe; Beamte bei Bundesbahn und Post;
Eine Privatpraxis für Psychotherapie darf mit allen privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe abrechnen. Ähnliche Konditionen bestehen für Beamte und Beamtinnen von Bundesbahn und Post.
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Diese einzelnen Kostenträger handhaben – je nach Vertrag – im Detail die Kostenübernahme unterschiedlich. Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn ab.
Wichtig ist die Klärung dieser Fragen:
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Ist die Psychotherapie im Vertrags enthalten?
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Wieviele Therapiestunden sind möglich?
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Werden die Kosten von der Versicherung voll oder evtl. nur anteilig erstattet?
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Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Beihilfestellen übernehmen regelmäßig die Kosten einer Psychotherapie nach erfolgter Antragsstellung. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
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Meine Abrechnung der Leistungen für Privatversicherte orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten GOP. Auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer können Sie diese konkret einsehen.
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Selbstzahler
Als Selbstzahler bezahlen Sie die Kosten der Psychotherapie allein und sind von allen Formalitäten befreit, ausgenommen dem Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Therapeuten.
Die Kosten für eine Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer 50 Min. betragen derzeit 95,00 €.
Eine Psychotherapie selbst zu bezahlen bietet überaus vielfältige Vorteile.
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Die Psychotherapie/Beratung kann direkt begonnen werden.
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Die Auswahl eines passenden Therapeuten ist selbstverständlich möglich.
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Art und Dauer einer Therapie können selbst bestimmt werden.
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Keine Versicherung oder sonstige Instanz erfährt etwas.
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Anträge, Formulare oder Gutachten sind nicht nötig.
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Privatpraxen bieten oft auch Abendtermine oder Samstagstermine an.
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Viele Klienten schätzen es, in Zukunft bei eventuellem Bedarf wieder kommen zu können, da es keine 2-jährige Sperrfrist nach Abschluß einer Psychotherapie gibt.
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Gesetzliche Krankenversicherungen
Viele meiner Patienten sind gesetzlich versichert. Der Weg in die Behandlung bei mir ist etwas umständlicher, aber mit etwas Geduld gut machbar.
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Bei den Therapeuten mit einer Kassenzulassung existieren dramatische Versorgungsengpässe und lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz.
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Wenn Patienten in einem zumutbaren Umkreis und Zeitraum keine Aussicht auf eine Psychotherapie bei Kassentherapeuten haben, können sie sich in einer Privatpraxis behandeln lassen. Sie haben dann einen Anspruch auf Kostenerstattung durch ihre Krankenkasse.
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Hierzu eine Mitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Umfassende und aktuelle Informationen über das mittlerweile leider sehr aufwendig gewordene Prozedere bei der Kostenerstattung erhalten Sie hier auf der Kostenerstattungsseite von therapie.de
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Wenn Sie einen solchen Versuch erwägen, empfehle ich, vorher mit mir Rücksprache zu halten. Mit meiner Unterstützung gelingt die Kostenerstattung regelmäßig.
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Die Kosten für eine psychologische Beratung werden weder von privaten noch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Mein Honorar für Beratungen beträgt 95,00 Euro je 50 Minuten Gesprächszeit (analog zur Psychotherapie) .
Für die Beratung / Therapie von Paaren stelle ich 140€ je 50 Minuten in Rechnung.
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Die Kosten für eine Elternberatung/Erziehungsberatung betragen ebenfalls 95,00€ je 50 Minuten Gesprächszeit, egal ob ein oder zwei Eltern teilnehmen.
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Für Coaching und Einzelsupervision beträgt das Honorar 95,00€ je 50 Minuten.
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Die Kosten für Supervision von Gruppen (bis zu 5 Teilnehmern) betragen 140€ je 50 Minuten, bei größeren Gruppen mehr. Beim Coaching und Supervision mit klarem Bezug auf das berufliche Umfeld besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, dieses im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.
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Walk and Talk- Unternehmungen kosten 95,00€ je 50 Minuten.